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Immer wieder trifft der Bezirksschornsteinfegermeister bei seiner Tätigkeit auf solche Brandgefahren. Den Betreibern dieser Anlagen ist oftmals nicht bewusst, wie schnell durch solche Fahrlässigkeiten Brände entstehen können. 40 cm Abstand sind von Rauchrohren zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Das bei zu geringem Abstand die Brandgefahr erheblich steigt, zeigen die Verfärbungen und Verformungen auf den Fotos deutlich. Bilder: Bernd Kindler
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